Niedersachsen hat bereits seit dem 31.10.2012 eine Rauchwarnmelderpflicht für Neubauten in die Bauordnung aufgenommen.
Gemäß § 44 Abs. 5 der niedersächsischen Bauordnung müssen demnach Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege benutzt werden, mit Rauchwarnmeldern bei allen Neubauten ausgestattet sein.
Für Bestandsbauten gab es eine Übergangsfrist bis zum 31.12. 2015. Bis zu diesem Datum mussten alle Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet werden. Dies ist aber leider bis zum heutigen Tag noch nicht überall geschehen.
Warum wurde die Rauchwarnmelderpflicht erlassen?
Laut dem Stat. Bundesamt sterben durch Brände im Privatbereich jedes Jahr in Deutschland rund 400 Menschen - aber der Großteil davon an einer Rauchgasvergiftung. Etwa 4000 Menschen tragen Langzeitschäden davon.
Dabei hat man festgestellt, dass nur ca. 35% der Brände in den Nachtstunden ausbrechen, dafür aber gerade in diesem Zeitraum 70% der Brandopfer zu beklagen sind. Nachgewiesen wurde auch, dass Personen aber auch Haustiere im Schlaf von den Rauch eines Feuers nicht geweckt werden.
Tagsüber wird schon der geringste Brandgeruch von den Personen in kürzester Zeit wahrgenommen. Dadurch bleibt genug Zeit, entweder die Ausbreitung eines Brandes zu verhindern oder sich in Sicherheit zu bringen. Nachts ist dies nicht der Fall, da der Körper im Schlaf den Geruchssinn abschaltet.
Von der Entstehung eines Brandes bis zum Vollbrand im Zimmer vergehen gerade mal ca. 3 Minuten.
Um die nächtliche Brandopferzahl zu minimieren, wurde die Rauchwarnmelderpflicht eingeführt.
Ein Rauchwarnmelder hat in erster Linie die Aufgabe, Personen im Raum so schnell wie möglich nach der Entstehung eines Brandes zu warnen.
Dadurch haben die Personen die Möglichkeit, sich in der kurzen Zeit bis zum vollen Ausbruch des Brandes, in Sicherheit zu bringen, die Nachbarn zu warnen und Hilfe zu holen.
Wer ist für Was zuständig?
Laut dem neuen § 44 Abs. 5 sind Eigentümer und Vermieter für den Einbau der Rauchmelder, die die Anforderungen der gesetzlichen Rauchmelderpflicht erfüllen müssen, zuständig.
Wie Rauchwarnmelder konkret zu installieren sind regelt u.a. die DIN 14676.
Sie als Vermieter sind auch dafür zuständig, ihren Mietern die Funktionsweise und Pflege der Rauchwarnmelder zu erklären.
Weiter müssen Sie bei jedem Mieterwechsel zusammen mit den Mietern eine Funktionskontrolle der Melder durchführen und diese Kontrolle dokumentieren.
Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder sind laut der Landesbauordnung die Mieter zuständig.
Dazu gehört die Überprüfung zur Funktionsbereitschaft und der Batteriewechsel.
Im Idealfall übernimmt der Vermieter diese gesetzliche Pflicht zur Wartung der Rauchmelder. Die Wartungskosten können dann über die
Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Dies muss aber durch den Vermieter schriftlich mitgeteilt werden.
Hier empfielt sich die Beauftragung einer Fachkraft für Rauchwarnmelder.
Diese führt die Wartungen nach den Vorgaben der DIN 14676 durch. Darüber hinaus kontrolliert sie die Melder auf eventuelle Beschädigungen, beurteilt die Brandgefahr in den Wohnungen und achtet auf den besten Einbauort für die Rauchwarnmelder.
Die Fachkraft erläutert mit den Bewohnern der Wohnung die Funktionsweise und die Pflege der Melder. Erklärt die Verhaltensmaßnahmen bei einem Brand und stellt für die einwandfreie Funktion der Melder eine Bescheinigung aus.
Die Maßnahmen an den Meldern sowie die Übergabe der Melder an die Mieter (auch bei einem Mieterwechsel) werden dokumentiert. Die Dokumentation dient als Nachweis im Schadensfall und somit ihrer Sicherheit.
Welche Rauchwarnmelder dürfen verbaut werden?
Es dürfen nur Rauchwarnmelder verbaut werden, die nach den Vorgaben der DIN EN 14604 geprüft und mit einem VDS - Prüfzeichen versehen worden sind.
Dabei ist es erstmal egal, ob Sie günstige Melder mit einer Ein-Jahresbatterie oder einen teureren Melder mit einer Batterielebensdauer von 10 Jahren verbauen. Auf die Einsatzdauer des Melders von 10 Jahren kommt der scheinbar teurere Melder meistens günstiger davon, da der jährliche Batteriewechsel wegfällt.
Die teuren Markengeräte durchlaufen vor dem Vertrieb noch ein weiteres Prüfverfahren, dass mit dem Q-Logo bescheinigt wird.
Was passiert, wenn ich keine Rauchwarnmelder installiere?
Der Gesetzgeber hat mit der Rauchwarnmelderpflicht eine Verpflichtung erlassen, die von keiner übergeordneten Stelle kontrolliert wird. Der Besitzer ist selbst für die Einhaltung dieser Pflicht zuständig. Ob sich dies in Zukunft ändern wird ist noch ungewiss.
Zunächst gibt es diesbezüglich weder eine staatliche Kontrolle, noch sind Bußgelder vorgesehen.
Dass Rauchwarnmelder eine sinnvolle Investition sind, sollte aber jedem einleuchten.
Dem Gesetzgeber und den Sachversicherungen ist auch bewusst, dass die Rauchwarnmelder keinen Brand verhindern können.
Dennoch werden jetzt schon z.B. die Feuerwehren angehalten, im Brandfall zu dokumentieren, ob Rauchwarnmelder in der betroffenen Wohnung vorhanden waren oder nicht.
Dadurch könnte es in Zukunft weitreichende Konsequenzen haben, wenn man keine Rauchwarnmelder installiert. Kommt es zu einem Personenschaden macht man sich u.U. strafbar, wenn man trotz gesetzlicher Pflicht keine Rauchwarnmelder installiert hat.
Auch könnten Kranken-, Unfall- und Rentenkassen den Besitzer einer Wohnung in Regress nehmen, wenn eine Person zu Schaden kommt.
Darüber hinaus könnten im Schadensfall die Sach- und Gebäudeversicherungen bei der Begleichung der Schäden dem Besitzer eine gewisse Mitschuld unterstellen und daher die Zahlungen kürzen oder gar einstellen.
Der Bundesgerichthof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass man auch ohne gegen eine gesetzliche Pflicht zu verstoßen schuldhaft handelt, „sofern man die allgemeine Sorgfalt außer Acht lässt, welche ein ordentlicher und verständiger Mensch (zur Vermeidung eigenen Schadens) anzuwenden pflegt“.
Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.